Standards zur Anerkennung von Online-Berater*in, Online-Supervisor*in, Online-Coach

(beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26.9.2020 in Berlin)

I. Vollmitgliedschaft und Anerkennung
Online-Berater*innen/Supervisor*innen/Coaches, die Mitglied der DGOB sind, dürfen die Bezeichnung „Online-Berater*in/Online-Supervisor*in/Online-Coach DGOB“ führen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

a) Nachweis einer abgeschlossenen Hochschulausbildung im Bereich Pädagogik, Psychologie, Sozialarbeit, Theologie oder eine vergleichbare Ausbildung im Feld;
b) Nachweis einer abgeschlossenen Beratungs- oder Therapieausbildung in einer wissenschaftlich anerkannten Schulmethode oder mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in psychosozialer Beratung nachweisen kann;
c) Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Weiterbildung in Online-Beratung bei einem von der DGOB anerkannten Fortbildungsinstitut. Eine Liste der Fortbildungsinstitute findet sich hier:
https://dg-onlineberatung.de/fortbildung_trainings/.

Online-Beratungsfortbildungen sollen einen Gesamtumfang von 160 Unterrichtsstunden (á 45 Minuten) nicht unterschreiten.
Einer Weiterbildung vergleichbare Berufserfahrung in psychosozialer Online-Beratung können anerkannt werden.

II. Kompetenzen
Die DGOB setzt voraus, dass DGOB-Online-Berater*innen/Supervisor*innen/Coaches über Wissen und Kompetenzen zu folgenden Themenbereichen verfügen:

a) Kenntnis medien-theoretischer Konzepte telemedial vermittelter Kommunikation und Beratung;
b) Lesekompetenz, d.h. die Fähigkeit, die bei der Rezeption geschriebener Texte sich einstellenden imaginativen Zugaben zu erkennen und deren Wirkung zu analysieren und die imaginativen Zugaben im eigenen Kon-Text zu verorten (schriftbezogene Selbstreflexivität);
c) Schreibkompetenz, d.h. die Fähigkeit, Texte in einer Weise zu gestalten, die Zuwendung vermittelt, bei gleichzeitiger Einhaltung der gebotenen professionellen Distanz;
d) Kenntnis der Unterschiede zwischen Präsenzkommunikation und telemedial vermittelter Kommunikation;
e) Kenntnisse telemedialer Settings (z.B. webgestützte 1:1-Beratung (so genannte WebMail-Beratung), Einzel- und Gruppen-Chat, Diskussionsforen, audiovisuelle Settings/Videoberatung);
f) Technische Grundkenntnisse, die zur Umsetzung der technisch-organisatorischen Anforderungen an eine sichere elektronische Kommunikation befähigen;
g) Datenschutzrechtliche Grundkenntnisse, vor allem im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Website, auf der Online-Beratung angeboten wird;
h) Kenntnisse, wie datenschutzrechtliche und strafrechtliche sowie berufsrechtliche Auflagen bei der Ausübung der Online-Beratung zusammenspielen.

Online-Berater*innen verfügen in der Regel zusätzlich über beraterische Kompetenzen in einer erlernten Schulmethode (Verhaltenstherapie, Systemische Beratung/Therapie, Psychodrama, Gesprächstherapie o.ä.).

Die DGOB als Verband ist methodenoffen, weil gemäß der Definition von Online-Beratung der DGOB mit allen anerkannten Schulmethoden online beraten werden kann (vergl. dazu https://dg-onlineberatung.de/definition-ob/)

III. Ethisch-fachliche Richtlinien
DGOB-Online-Berater*innen/Supervisor*innen/Coaches verpflichten sich auf Einhaltung der von der DGOB veröffentlichten ethisch-fachlichen Richtlinie. Die gültige Fassung findet sich hier: https://dg-onlineberatung.de/ethisch-fachliche-standards-der-dgob/.

Die aktuellen ethisch-fachlichen Grundsätze lauten:

  • Beachtung datenschutzrechtlicher, strafrechtlicher und einschlägiger berufsrechtlicher Bestimmungen (DSGVO/BDSG, § 203 StGB)
  • Einhaltung der Schweigepflicht
  • Beachten der Grenzen der eigenen Kompetenz und Qualifikation
  • Einhaltung höchstmöglicher Transparenz in Vertragsangelegenheiten
  • Verzicht auf Indoktrination
  • Respektieren der persönlichen Integrität der Person
  • Beachten der evtl. entstehenden Abhängigkeit von Klient*innen
  • Verzicht auf Vorteilsnahme und Missbrauch – ob zu Gunsten wirtschaftlicher, sozialer, sexueller oder anderer persönlicher Interessen
  • Verzicht auf die Übernahme von Aufträgen totalitärer, sexistischer, fremdenfeindlicher oder rassistischer Organisationen
  • Verzicht auf vereinsschädigendes Verhalten jeglicher Art.

Darüber hinaus sind die Vollmitglieder auf die ethischen Richtlinien oder Standards des jeweiligen Methodenfachverbandes verpflichtet bzw. einem Handeln, das mit dem Menschenbild der zur Anwendung kommenden Schulmethode übereinstimmt.

IV. Anerkennung
Mit der Aufnahme als Vollmitglied ist es DGOB-Mitgliedern erlaubt, die Bezeichnung „Online-Berater*in/Online-Supervisor*in/Online-Coach DGOB“ zu führen.

Die Voraussetzungen der Aufnahme als Vollmitglied sind unter (I) genannt. Antragsteller*innen, die vergleichbare Kompetenzen nachweisen können, können als Vollmitglied aufgenommen werden.
Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand.

V. Verpflichtungen zur Qualitätssicherung
Die DGOB setzt voraus, dass ihre Vollmitglieder regelmäßig Kontroll-Supervision in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus setzt die DGOB voraus, dass ihre Vollmitglieder sich regelmäßig fachlich weiterbilden, sowohl im Bereich Präsenzberatung wie natürlich auch im Bereich Online-Beratung.

Der vollständige Text samt den Literaturangaben steht hier zum Download bereit: Anerkennungs-Standards (Stand 2020)