Ethisch-fachliche Richtlinien

(beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26.9.2020 in Berlin)

1. Die DGOB verpflichtet ihre Mitglieder in ihrer beraterischen und supervisorischen Arbeit auf die Einhaltung ethisch-fachlicher Grundsätze, vor allem- zum Beachten der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO/BDSG)

  • zum Beachten der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO/BDSG)
  • zur Einhaltung der Schweigepflicht
  • zum Beachten der Grenzen der eigenen Kompetenz und Qualifikation
  • zur Einhaltung höchstmöglicher Transparenz in Vertragsangelegenheiten
  • zum Verzicht auf Indoktrination
  • zum Respektieren der persönlichen Integrität der Person
  • zum Beachten der evtl. entstehenden Abhängigkeit von Klient*innen
  • zum Verzicht auf Vorteilsnahme und Missbrauch – ob zu Gunsten wirtschaftlicher, sozialer, sexueller oder anderer persönlicher Interessen
  • zum Verzicht auf die Übernahme von Aufträgen totalitärer, sexistischer, fremdenfeindlicher oder rassistischer Organisationen
  • zum Verzicht auf vereinsschädigendes Verhalten jeglicher Art.

2. Im Fall von Beschwerden führt die DGOB ein eigenes Verfahren durch. Beschwerden sind an den geschäftsführenden Vorstand zu richten.

3. Über die Verfolgung von Beschwerden und eine eventuelle Maßnahme entscheidet der Gesamtvorstand nach Anhörung der Konfliktparteien durch Vorstandsangehörige.
Kommt der Vorstand zu dem Ergebnis, dass eine schwerwiegende Verletzung der Mitgliedspflichten vorliegt, steht dem Mitglied innerhalb einer Frist von einem Monat nach Erhalt des schriftlichen Abschlussberichts die Berufung vor der Mitgliederversammlung zu. Diese entscheidet dann letztinstanzlich.

4. Mögliche vereinsrechtliche Maßnahmen sind ein Verweis (Rüge) oder der Ausschluss aus der DGOB, verbunden mit der Aberkennung der vergebenen Titel.

Der vollständige Text samt den Literaturangaben steht hier zum Download bereit: Ethisch-Standards (Stand 2020)