Vollmitgliedschaft/Zertifizierung

Aufnahmebedingungen für natürliche Mitglieder (Vollmitglieder) gemäß § 3a der Satzung 

In seiner Vorstandssitzung im März 2018 hat der Vorstand folgende Aufnahmebedingungen erarbeitet, die von der Mitgliederversammlung im September 2018 bestätigt wurden.

Natürliches Mitglied (Vollmitglied) im Sinne des § 3a der gültigen Satzung kann werden:
1) wer eine abgeschlossene Hochschulausbildung im Bereich Pädagogik, Psychologie, Sozialarbeit, Theologie oder eine vergleichbare Ausbildung im Feld nachweisen kann,

2) wer eine abgeschlossene anerkannte Beratungs- oder Therapieausbildung oder mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in psychosozialer Beratung nachweisen kann,
3) wer eine erfolgreich absolvierte Weiterbildung in Online-Beratung nachweisen kann. Fortbildungsinstitute, die aktuell von der DGOB anerkannte Zertifikatskurse durchführen, finden Sie hier: Fortbildungsinstitute. Einer Weiterbildung vergleichbare Berufserfahrungen in psychosozialer Online-Beratung werden vom Vorstand geprüft und können anerkannt werden.

Mitglieder, die alle drei Bedingungen erfüllen, werden per Mitgliedsurkunde ermächtigt, die Bezeichnung „Online-Berater*in DGOB“ zu führen.
Das Recht, den Zusatz „Online-Berater*in DGOB“ zu führen, ist an eine bestehende Mitgliedschaft in der DGOB gebunden. Gleiches gilt für alle Bezeichnungen oder Namenszusätze, die unter Verwendung des Wortes „DGOB“ geeignet sind, eine offizielle Anerkennung durch die DGOB zu suggerieren, ohne dass eine aktive Vollmitgliedschaft besteht.


Hinweis
: Eine abgeschlossene Fortbildung in Online-Beratung bei einem der von der DGOB anerkannten Institute ohne gleichzeitige Mitgliedschaft in der DGOB beinhaltet nicht (!) das Recht, die Bezeichnung „Online-Berater*in DGOB“ zu führen. Wir bitten außerdem darum, Titulierungen zu vermeiden, die bei den Ratsuchenden den Eindruck erwecken können, die Anbieter*in sei durch die DGOB (statt durch das ausbildende Institut) zertifiziert, beispielsweise durch Hinweise wie „ausgebildet nach den Richtlinien der DGOB“.

Die erforderlichen Unterlagen  (Abschlusszeugnis der Hochschule, Teilnahmebescheinigung des Fortbildungsinstituts, Bescheinigungen des Anstellungsträgers etc.) sind zusammen mit dem Aufnahmeantrag an die folgende Adresse zu senden:

DGOB
c/o Heinz Thiery
Geschäftsführer
Ernst Reuter Str. 8a

67373 Dudenhofen.

Nach Erhalt der Unterlagen prüft der Vorstand in jedem Einzelfall, ob die Bedingungen für eine ordentliche Mitgliedschaft gemäß § 3a (Vollmitgliedschaft) erfüllt sind. Im positiven Fall wird die Mitgliedsurkunde verliehen, die das Einzelmitglied berechtigt, den Zusatz „Online-Berater*in DGOB“ zu führen.