Vollmitgliedschaft/Zertifizierung
Aufnahmebedingungen für natürliche Mitglieder (Vollmitglieder) gemäß § 3a der Satzung
In seiner Vorstandssitzung im März 2018 hat der Vorstand folgende Aufnahmebedingungen erarbeitet, die von der Mitgliederversammlung im September 2018 bestätigt wurden.
2) wer eine abgeschlossene anerkannte Beratungs- oder Therapieausbildung oder mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in psychosozialer Beratung nachweisen kann und
3) wer eine erfolgreich absolvierte Weiterbildung in Online-Beratung nachweisen kann. Fortbildungsinstitute, die aktuell von der DGOB anerkannte Zertifikatskurse durchführen, finden Sie hier: Fortbildungsinstitute. Einer Weiterbildung vergleichbare Berufserfahrungen in psychosozialer Online-Beratung werden vom Vorstand geprüft und können anerkannt werden.
Hinweis: Eine abgeschlossene Fortbildung in Online-Beratung bei einem der von der DGOB anerkannten Institute ohne gleichzeitige Mitgliedschaft in der DGOB beinhaltet nicht (!) das Recht, die Bezeichnung „Online-Berater*in DGOB“ zu führen. Wir bitten außerdem darum, Titulierungen zu vermeiden, die bei den Ratsuchenden den Eindruck erwecken können, die Anbieter*in sei durch die DGOB (statt durch das ausbildende Institut) zertifiziert, beispielsweise durch Hinweise wie „ausgebildet nach den Richtlinien der DGOB“.
Die erforderlichen Unterlagen (Abschlusszeugnis der Hochschule, Teilnahmebescheinigung des Fortbildungsinstituts, Bescheinigungen des Anstellungsträgers etc.) sind zusammen mit dem Aufnahmeantrag an die folgende Adresse zu senden:
67373 Dudenhofen.