In der derzeit durch das Corona-Virus verursachten Ausnahmesituation scheuen die Ratsuchenden den unmittelbaren Kontakt mit der Beratungsfachkraft.

Fachkräfte, die professionelle Beratung und Supervision anbieten, sehen sich mit Terminausfällen konfrontiert. Ratsuchende wenden sich vermehrt Angeboten zu, die eine Kommunikation online anbieten, gleich ob video- oder textbasiert.

Wir weisen darauf hin, dass Online-Settings voraussetzungsreich sind im Hinblick auf den technischen Einsatz und das fachlich-inhaltliche Vorgehen.

Neben den datenschutzrechtlichen Voraussetzungen gelten für Berufsgeheimnisträger*innen weitergehende Auflagen, wie sie im § 203 StGB festgelegt sind.

Wir wissen, dass vereinzelt auf Dienste wie z.B. WhatsApp, Skype, Facebook oder Ähnliches zurückgegriffen wird, um eine rasche Lösung für eine ersatzweise Kommunikation anzubieten. Ohne Abschluss eines Vertrags zur Datenverarbeitung im Auftrag (AV-Vertrag) verstößt dieses Vorgehen gegen die einschlägigen straf- und datenschutzrechtlichen Auflagen (§ 203 StGB, DS-GVO, BDSG 2018).

Eine fachgerechte und qualitätsorientierte Durchführung von Online-Beratung setzt wegen der Besonderheiten telemedialer Kommunikation außerdem eine spezielle Weiterbildung voraus.

Um Ratsuchenden auch in Zeiten eingeschränkter f2f-Kontaktmöglichkeiten hilfreich zur Seite zu stehen, bietet sich vor allem die Telefonie als Kommunikationsweg an, weil telefonische Kommunikation durch das Fernmeldegeheimnis geschützt ist (§ 88 TKG).

Alle anderen Lösungen sind mit einem vergleichsweise hohen Zeit-, Technik- und Kostenaufwand verbunden, der schnelle Lösungen in der Regel nur unter Umgehung der für Berufsgeheimnisträger*innen verbindlichen Auflagen zulässt.

Wir hoffen, dass diese Krise bald abebbt und wünschen Ihnen, dass Sie gesund bleiben und gut durch diese schwierige Zeit kommen