Auf der Mitgliederversammlung im September muss der Vorstand neu gewählt werden, weil die Amtszeit des amtierenden Vorstandes endet.
Die Mitglieder sind aufgerufen, bis zum 15. Mai Wahlvorschläge einzureichen.

Zu wählen ist der vertretungsberechtigte Vorstand, bestehend aus einer / einem Vorsitzenden und zwei StellvertreterInnen. Darüber hinaus sind zwei BeisitzerInnen zu wählen, die in der Vergangenheit für spezielle Aufgaben oder Bereiche zuständig sein sollen (z.B. Verbindung zwischen Vorstand und Verbänden, Interessen der selbständigen Mitglieder in der DGOB). In Anbetracht der anstehenden Aufgaben wäre wünschenswert, wenn weitere Mitglieder sich für den Posten der BeisitzerIn aufstellen ließen.