Es ist ernüchternd (um es möglichst neutral zu formulieren), wie häufig diplomierte Psychologinnen und Psychologen ihre Dienste über ungeschützte Kanäle wie Skype oder (unverschlüsselter) E-Mail anbieten. Ob dies in Kenntnis oder in Unkenntnis der Vorgaben des § 203 StGB (Wahrung des Privatgeheimnisses) geschieht, ist im Grunde genommen unerheblich. Verspielt wird auf diese Weise das hohe Gut des Vertrauensschutzes, das Ratsuchende erwarten dürfen, wenn sie sich an professionelle Beraterinnen und Berater sowie Therapeutinnen und Therapeuten wenden.

Uns bleibt unklar, wie es zu der Schere im Kopf kommt. Einerseits wird vor Ort vieles getan, um das Privatgeheimnis der Ratsuchenden zu schützen, wogegen im Internet (und ausgerechnet dort) oftmals überhaupt keine Maßnahmen getroffen werden, die Kommunikation zwischen Klient und Fachkraft nach dem Stand der Technik zu schützen. Vor allem die Nutzung von Diensten wie Skype, deren AGB die Speicherung von Sprach- und Videonachrichten zulassen und die Cookies setzen, um so das Verhalten der Kunden zu protokollieren, widerspricht allen Anforderungen an eine vertrauliche Kommunikation (siehe: Die AGBs von Skype)). Auch die Geo-Daten werden zusammen mit der IP-Adresse gespeichert, was die Aufdeckung der Realidentität der vermittels Skype beratenen Personen noch einfacher macht. Ganz abgesehen von den Möglichkeiten der Gesichtserkennung, wenn Videotelefonie genutzt wird. Der Abgleich mit privaten Fotografien des Klienten, die an anderer Stelle (z.B. Facebook) veröffentlicht sind, ist technisch denkbar einfach.

Es ist an der Zeit, dass die einschlägigen Fachverbände ihre Mitglieder darüber informieren, dass den in § 203 StGB genannten Berufsgruppen solche Beratungswege nicht zu Gebot stehen.