Wir möchten unseren Mitgliedern und Besucher*innen dieser Website den nachfolgenden Aufruf von Dr. Joachim Wenzel zur Kenntnis bringen:

Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne möchte ich Sie darüber informieren, dass es auf Bundesebene und auch in Bundesländern zunehmend Aktivitäten gibt, Lösungen in Bezug auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG), insbesondere § 28, zu entwickeln:
Ziel des Diskurses ist es, praxisnah auch die Fachlichkeit psychosozialer Berufsgruppen und Tätigkeitsfelder einzubringen  und dabei zugleich produktiv mitzuwirken wie mit den verschiedenen tangierten Grundrechten verfassungskonform umgegangen werden könnte.

Gesundheitsschutz und Freiheitsrechte unangemessen gegeneinander auszuspielen wäre dabei kontraproduktiv.

Es stellt sich aber unter anderem die Frage welche Fachexpertise über die der Medizin hinaus (Virologie, Hygiene, Intensivmedizin etc.) eingebracht werden sollte (bspw. Kinder- und Jugendschutz, psychosoziale Beratung und Therapie, heilkundliche Psychotherapie usw.).

Ziel des Diskussionspapieres ist es Verantwortliche in Verbänden, Kammern, Politik und Zivilgesellschaft frühzeitig miteinander in einen Diskurs zu bringen und fachliche Beiträge zu leisten, was aus welcher Perspektive für einen angemessenen Grundrechtsschutz in den Blick gebracht werden sollte.

Nachfolgend die aktuellen Überlegungen, die derzeit an verschiedensten Stellen diskutiert werden. In Zeiten von Corona wird deutlich, dass gerade in Krisen Transparenz wichtiger ist denn je, will man die Bevölkerung mitnehmen. Außerdem ist es unerlässlich alle schutzbedürftigen Menschen wie Kinder und Jugendliche, Behinderte, Pflegebedürftige, Beratungsklienten, Patienten usw., mit ihren Bedürfnissen und Grundrechten gerade in der Krise über rechtsstaatliche Verfahren verbindlich in den Blick zu bringen.

Vor diesem Hintergrund ist das nachfolgende Diskussionspapier (s. auch im Anhang als PDF) zu „Transparenz beim Infektionsschutz“ zu verstehen. Es wurde an Ostern 2020 im Internet veröffentlicht und ist seitdem zur Diskussion freigegeben:

Demokratie durch Transparenz gerade in Krisenzeiten stärken:

Infektionsschutztransparenzgesetz https://www.infektionsschutztransparenzgesetz.de

Die Vorschläge sind vermutlich bei verschiedenen Verbänden, aber sicherlich auch bei demokratischen Parteien sowie in der Zivilgesellschaft weitgehend konsensfähig.

Es wäre nun wichtig, über das gerade vorrangige Krisenmanagement hinaus, vorausschauend und aus unterschiedlichen wissenschaftlichen Perspektiven und aus unterschiedlicher Fachexpertise heraus , den Infektionsschutz im gesellschaftlichen Diskurs in rechtstaatlich verbindliche Verfahren zu überführen.

Bei einer Virenbedrohung wie durch das hoch aggressive Virus SARS-CoV-2, wird es in der aktuellen Krise aber auch bei denkbaren künftigen Epidemien, über eine begrenzte Zeit hinweg massive Grundrechtseinschränkungen geben müssen, um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung sicherzustellen. Das sollte aber künftig im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erfolgen und einer gesetzlichen Bestimmtheit – über die Generalklausel des aktuellen § 28 IfSG hinaus – Rechnung getragen werden. Da dabei die Entscheidungen von Politik und Verwaltung aber unter großem Zeitdruck erfolgen müssen und damit zwangsläufig auch Gefahren für die Rechtstaatlichkeit und Demokratie verbunden sind, ist es beim Infektionsschutz umso wichtiger bei den Grundrechtseinschränkungen möglichst große staatliche Transparenz walten zu lassen.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und würde mich über eine Rückmeldung freuen.

Herzliche Grüße
Dr. Joachim Wenzel
spi – Systemische Praxis und Institut Mainz

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