Reinhold Köbrunner, Psychologe, schreibt in „magazintraing“ (https://www.magazintraining.com/virtuelles-outplacement-alternative-zur-persoenlichen-beratung/): „Längerfristige Beratungen sind rein virtuell wenig zielführend. Man beschneidet dadurch den Berater in den vielen Möglichkeiten, den Kandidaten zu erleben und diesem wiederum, Feedback und Vorschläge zu geben.“
Der Artikel macht deutlich, wieso Herr Köbrunner zu diesem Fazit gelangt: wegen fehlender fundierter Kompetenzen in Sachen telemediale Beratung. Wer ohne fundierte Fortbildung und „einfach mal so“ anfängt, telemediale Settings mit ins Portfolio zu nehmen (sei es, weil man es ausprobieren will, sei es, weil man seitens der KundInnen dazu gedrängt wird), wird an den deutlich anderen Anforderungen scheitern. Telemediale Beratung erfordert spezifische Kompetenzen, die nicht 1:1 aus der Präsenzberatung ableitbar sind.

„Neben der prinzipiellen Akzeptanz des Mediums (Telefon, Online) ist dabei  auch eine entsprechende Medienkompetenz (=Erfahrung mit Telefonkonferenzen, Skype, Webmeetings…) Grundvoraussetzung für  virtuelle Beratung.“ In der Tat geht es – neben einer auf das Medium zugeschnitten Beratungs- und Steuerungskompetenz – auch um Medienkompetenz. Wäre diese beim Autoren vorhanden, hätte er wissen können, dass sich aus rechtlichen Gründen der Einsatz von Skype für Berufspsychologen verbietet, weil ein solches Vorgehen gegen die Auflagen des § 203 StGB verstößt. Hier wäre ein kritische Stellungnahme erwartbar gewesen – wenn die von Herrn Köbrunner angemahnte Medienkompetenz verfügbar wäre.

Jedoch lässt der gesamte Artikel vertieftes medienspezifisches Wissen vermissen. Wie hat ein DGOB-Mitglied formuliert: wie kann man als Psychologe nur so platt daherschreiben?