„Angesichts zahlreicher psychologischer Beratungsangebote im Internet will der Berufsverband Deutscher Psychologen (BDP) ein neues Gütesiegel einführen. Das Siegel solle die Nutzer über die Qualität von Apps und anderer Angebote informieren, teilte der Verband nach einem entsprechenden Beschluss am Sonntag in Hamm mit.“ (Quelle: BDP).

Gut zu hören ist auch, dass ein renommierter Verband (endlich) öffentlich seine Bedenken gegenüber den vielen Startups kundtut, deren Qualität nicht nur nicht überprüft werden kann, sondern „häufig“ nicht gegeben ist. „Die Zahl der Start-ups mit automatisierten psychologischen und sogar psychotherapeutischen Angeboten habe in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen, heißt es vom BDP. Mit Sorge beobachte der Verband, dass bei dieser Entwicklung die Qualität ‚häufig nicht gewährleistet‘ ist.
Julia Scharnhorst vom Berufsverband hält es für ‚besonders bedenklich‘, ‚wenn sich Angebote zweifelhafter Qualität an Menschen mit psychischen Erkrankungen richten und dabei eine zügige Inanspruchnahme geprüfter wirksamer Therapien verzögern oder diese sogar verhindern‘. Die Hilfsangebote aus dem Internet seien eine wichtige Ergänzung der bestehenden Interventionsformen und dürften nicht durch Geschäftemacherei in Verruf geraten“ (Quelle: siehe oben).

Dass der Verband von seinen Mitgliedern einen Nachweis über die besonderen Qualifikationen verlangt, die einer fachgerechten telemedialen Leistungserbringung zugrunde liegen, ist folgerichtig und begrüßenswert. „Geprüft wird unter anderem, ob die Inhalte der Websites oder Apps auf abgesicherten psychologischen Erkenntnissen beruhen und ob die Nutzer über mögliche Risiken aufgeklärt werden. Hinterfragt wird ebenso, ob der Nutzer informiert wird, welche Daten von ihm erfasst werden und ob diese Datenerfassung verschlüsselt geschieht“ (Quelle: siehe oben).

Auch die Neutralität der AnbieterInnen wird überprüft, Verbindungen zu Firmen – zum Zwecke der Werbung etwa –
müssen offen gelegt werden und werbende Hinweise müssen von den eigenen, psychologischen Hinweisen und Angeboten getrennt sein. Auch diese Auflage ist begrüßenswert, weil freie Praxen sich durchaus über solche Nebeneinnahmen „querfinanzieren“ (lassen).

Was fehlt ist eine Beschränkung des Siegels auf solche Formate, zu denen die AntragstellerIn qualifizierte Fortbildung(en) nachweisen kann. Wer lediglich eine Fortbildung in Sachen Chat-Beratung nachweisen kann, kann nicht automatisch auch eine gute a-synchrone Beratung (so genannte Mailberatung) anbieten. Was zugleich zur Gretchenfrage des Ganzen führt: wer bildet die Mitglieder des BDP fort und wie wird die Qualität dieser Fort- und Ausbildungen durch den BDP sicher gestellt, d.h. nach einheitlichen und verbindlichen Kriterien überprüft? Man wird anderen nicht den Vorwurf „mangelnder Qualität und Transparenz“ machen können, ohne selbst offen zu legen, wie „fundiert“ das eigene Siegel ist und welche Anforderungen an den Erwerb des Siegels gestellt werden.

Außerdem wäre sicher zu stellen, dass die AnbieterInnen telemedialer Beratungsformate über hinriechende Kenntnisse zum Datenschutz verfügen, insbesondere die Auflagen des § 203 StGB betreffend. Bei Stichproben auf Webseiten von BDP-Mitgliedern ist uns aufgefallen, dass via (unverschlüsselter) eMail beraten wird und die KundInnen darauf hingewiesen werden, dass bei Nutzung dieses Übermittlungsweges die Datensicherheit nicht gewährleistet werden kann. Ein solches Vorgehen kommt einer Offenbarung des Privatgeheimnisses gleich und kann durch einen (wie auch immer formulierten) Disclaimer nicht „geheilt“ werden. Die Pflicht zur Wahrung des privatgeheinisses obliegt einseitig den im § 203 StGB genannten Berufsgruppen.
Hier bleibt dem BDP seinen Mitgliedern gegenüber noch einiges an Aufklärungsarbeit zu leisten. Und wahrscheinlich wird sich der Verband selbst noch weiter aufklären müssen, was im Zusammenhang mit telemedialer Beratung alles zu beachten ist. Aber: ein Anfang ist gemacht.

Zur Pressemeldung des Verbandes geht es hier: BDP-Pressemeldung.
Das Konzeptpapier „Gütesiegel“ steht hier zum Download zur Verfügung: Konzeptpapier Download.