Die Psychotherapeutenkammer Baden-Württemberg führt zusammen mit der Universität Ulm eine Umfrage zum Einsatz und zum Nutzen der „blended therapy“ statt. Wer Interesse hat, an der Umfrage teilzunehmen, findet die Umfrage hier: Blended Therapy Umfrage.

Worum geht es?
Im Rahmen von blended therapy, einer Form internetbasierter Interventionen, findet der Einsatz von Online-Therapiemaßnahmen integriert in die psychotherapeutische Arbeit vor Ort statt. Idee und Ziel ist es, beide Zugangswege derart miteinander zu verbinden, dass die Versorgung der Patienten optimiert wird und gleichzeitig Sie als Therapeutin/Therapeut entlastet werden. Es sind sehr viele Gestaltungsmöglichkeiten von Online-Angeboten denkbar.
Im Folgenden möchten wir Ihre Einstellung gegenüber internetbasierten psychologischen Interventionen als Ergänzung zur traditionellen Psychotherapie erfragen. Das Ausfüllen des Fragebogens wird etwa 30 Minuten in Anspruch nehmen. Wir würden Sie bitten die Studie am PC durchzuführen, da nicht alle Inhalte auf dem Smartphone angezeigt werden können. Bei der Beantwortung der Fragen gibt es kein „richtig oder falsch“. Bitte antworten Sie so, wie es für Sie persönlich am ehesten zutrifft. Wir versichern Ihnen, dass die Auswertung des Fragebogens streng vertraulich erfolgt! Durch Ihre Teilnahme erklären Sie sich mit der Studie einverstanden. Unsere Studie beinhaltet zwei Bedingungen, in denen die Einstellung zu blended therapy erfasst wird. Sie werden zufällig zu einer der beiden Bedingungen zugeordnet. Zu Beginn werden Sie jeweils ein kurzes Video sehen. Im Anschluss werden wir Ihnen einige Fragen zu Ihrer Akzeptanz stellen, wodurch wir Ihre Einstellung gegenüber Online-Interventionsangeboten erfassen.
In dem anschließenden zweiten Teil sind Ihre Meinung und Ihre Kreativität gefragt. Teilen Sie uns mit welche Einsatzmöglichkeiten Sie für sich bezüglich Online-Angeboten sehen, welche Rahmenbedingungen hierfür vorliegen müssten und welche Hindernisse Sie sehen. Es gibt vorgegebene Antwortmöglichkeiten und freie Textfelder. Letztere sind für uns von besonderem Interesse, da wir derart die Meinungsvielfalt am besten abbilden können.“

(Quelle: Universität Ulm)

Auf die Ergebnisse darf man gespannt sein. Noch spannender wird die Bewertung der Ergebnisse durch die PTK: öffnen sich die Kammern in Richtung Online-Beratung / Online-Therapie oder bleibt es beim Fernbehandlungsverbot (vergl. § 5 Abs. 5 der Musterberufsordnung-PPT)?